Hier beginnt Deine Mission
Heute die Skills lernen, mit denen du morgen etwas bewegst! Wir freuen uns auf deine Bewerbung für den Bachelor IT-Systems Engineering und darauf, dich bald auf dem Campus zu begrüßen!
- Online-Bewerbung
- Bewerbungszeitraum: 1. Juni bis 15. Juli
- Studienbeginn: Wintersemester
Bewerbung Step-by-Step
Mit diesen Schritten geht es für dich los, um bei uns zu studieren. Wir freuen uns auf dich.
Der Bewerbungsprozess erfolgt über zwei Portale: Zuerst musst du dich auf www.hochschulstart.de registrieren (Option “Zur Registrierung” wählen). Trage deine Daten ein und folge den Anweisungen.
Anschließend erhältst du per E-Mail Deine Bewerber-ID und die BAN.
Jetzt folgt die Registrierung im Studienplatzportal der Uni Potsdam:
Für den Login nutzt du deine Bewerber-ID und BAN, die du über die Registrierung auf hochschulstart.de erhalten hast.
Sobald du eingeloggt bist, werden deine Daten automatisch übertragen.
Nun kannst du eigene Zugangsdaten für das Studienplatzportal festlegen.
Im Studienplatzportal der Uni Potsdam wählst du “Bewerbung für B.Sc. IT-Systems Engineering” aus. Über “Upload der Bewerbungsunterlagen” fügst du deine Bewerbungsunterlagen (siehe unten) hinzu und schickst diese ab.
Dein Antrag erscheint anschließend automatisch auf hochschulstart.de.
Letzter Schritt: Priorisiere deine Bewerbung auf hochschulstart.de, damit die Bewerbung für das Bachelorstudium IT-Systems Engineering an erster Stelle deiner Priorisierungsliste steht.
Wie geht es weiter?
Nach Abgabe der Bewerbungsunterlagen prüfe regelmäßig in beiden Portalen den aktuellen Status der Bewerbung.
Im Fall einer Zulassung musst du diese auf hochschulstart.de aktiv annehmen. Anschließend erfolgt im Studienplatzportal der Uni Potsdam die Zulassung und du kannst dich dort immatrikulieren.
Notwendige Bewerbungsunterlagen
- Antrag (erfolgt über das Studienplatzportal der Uni Potsdam)
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (siehe Informationen der Universität Potsdam)
- Studierfähigkeitstest (Download Studierfähigkeitstest)
- Zusatzqualifikationen*
*Falls vorhanden, kannst du Nachweise über Praktika, Teilnahmen an fachspezifischen Wettbewerben, Empfehlungsschreiben, weitere Zeugnisse oder Urkunden beifügen (bitte im Studierfähigkeitstest erwähnen).
IT-Held:innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung
Das International Office der Universität Potsdam ist Ansprechpartner für internationale Studierende und unterstützt dich bei Fragen zu Visa-Angelegenheiten, Stipendien, Buddy-Programme und vieles mehr.
Anerkennung ausländische Hochschulzugangsberechtigung:
Wenn du deinen Schulabschluss im Ausland erworben hast, musst du vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester eine Anerkennung vorlegen, dass du im Land Brandenburg studieren darfst.
Weitere Informationen über das Bewerbungsverfahren findest du auf der Website der Universität Potsdam (Bewerbung Bachelor).
Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse:
Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, musst du deine Deutschkenntnisse (DSH2-Niveau) spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen.
Kontakt
Prof. Dr. Holger Giese
Studienberater
Tel.: +49 331 5509-4808
E-Mail: bachelor-info @hpi.de
Johanna Schulz
Teamleitung Bewerber:innen- und Programm-Management
Tel.: +49-(0)331 5509-4808
E-Mail: bachelor-info @hpi.de
Wichtige Links
- IT-Systems Engineering (B.Sc.)
- Termine für Bewerbung und Immatrikulation
- Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die nicht lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge an der Universität Potsdam
- Fachspezifische Satzung für das Hochschulauswahlverfahren für den Bachelorstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam (8. März 2016)
- Fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam vom 12. Dezember 2018 i.d.F. der Dritten Satzung zur Änderung der fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang IT-Systems Engineering an der Universität Potsdam - Lesefassung - vom 7. Februar 2024 (AmBek Nr. 16/24, S. 702) (PDF)
Letzte Änderung: 14.10.2024, Geronimo Förster