Hasso-Plattner-Institut25 Jahre HPI
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12.04.2012

Potsdam/Bonn. Der Deutsche IPv6-Rat hatte bei einer gemeinsamen Sitzung mit Peter Schaar, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die schnelle und großflächige Umstellung auf das Internetprotoll der neuen Generation besprochen. In diesem Zusammenhang stand Datenschutz und insbesondere der Schutzes der Privatsphäre für die rund 30 Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft im Zentrum der Diskussion. Den Umstieg auf das Protokoll IPv6 sieht die Expertenrunde als notwendig und als Chance, die vielfältigen Potentiale des Internets der neuen Generation nutzen zu können.

„Der sorgfältige und verantwortungsvolle Umgang mit seinen persönlichen Daten liegt grundsätzlich und aus ureigenem Interesse in der Verantwortung des Einzelnen. Dieser Verantwortung kann er aber nicht gerecht werden, ohne die Aufklärung und tatkräftige Unterstützung durch die Zugangsprovider (ISP) und Service-Anbieter im Internet“, erklärte Prof. Meinel, Vorsitzender des IPv6-Rats. Um ihre Kunden mit den Diensten und Angeboten im Internet verbinden zu können, haben auch beim neuen Internet-Protokoll IPv6 Zugangsprovider (ISP) Kenntnis über alle Verbindungsdaten der Kunden. Das Vertrauensverhältnis wird durch die Verwendung von IPv6 anstelle von IPv4 nicht beeinflusst.

Der Endnutzer erwartet von ISPs und Service-Anbietern Unterstützung, wenn eine dauerhafte Identifikation gegenüber Dritten bei der Nutzung von Ressourcen und Diensten im Internet nicht erforderlich oder wünschenswert ist. „Die dazu notwendigen Technologien, wie zum Beispiel Privacy Extensions und dynamische Adresspräfixe, sind bekannt und werden aktuell erprobt. Sie liegen im Verantwortungsbereich der ISPs und der Gerätehersteller, die im Umgang mit personenbezogenen Daten an das Telekommunikations- und Datenschutzgesetz gebunden sind“, erklärte Peter Schaar.

Außerdem muss der Nutzer die Möglichkeit haben, zwischen statisch vergebenen IPv6-Adressen, die dauerhaft identifizierbar sind sowie (teil)anonymisierten und damit nicht leicht zurückverfolgbaren Adressen, zu wählen. Möglich ist die Anonymisierung durch dynamisch vergebene Anteile im IPv6-Adresspräfix oder mittels dynamischer neu vergebener Präfixe. „Neben einer Verpflichtung für ISP Provider und Netzwerkgerätehersteller zum sorgfältigen Umgang mit Nutzerdaten muss auch eine umfassende Sensibilisierung und Aufklärung der Nutzer für einen verantwortungsbewussten Umgang mit persönlichen Daten stehen. Die so erlangte Medienkompetenz, macht (zu) frühzeitig einschränkende Regeln für die Erprobung von sinnvollen IPv6-basierten Techniken zu Datenschutz und Gewährleistung der Privatsphäre überflüssig“, fasste Prof. Meinel das Fazit der Diskussion zusammen.

Das Datenschutzpapier ist auf der Website des Deutschen IPv6-Rats zu finden.

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