Hasso-Plattner-InstitutSDG am HPI
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Bewerbung für ausländische Studierende

Bewerbung für Bachelor und Master

Für Ausländische Bewerber gilt das gleiche Verfahren wie für Bewerber mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung. Bei Rückfragen hilft das International Office der Universität Potsdam. Dieses gibt zum Beispiel auch Hinweise, wie deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen sind.

Bewerbung zur Promotion

Anders als in vielen anderen Ländern sind Promotionen in Deutschland sehr häufig individuelle Forschungsarbeiten und keine strukturierten Programme. Als ersten Schritt auf dem Weg zur Promotion suchen Sie sich für Ihr Forschungsinteresse einen Wissenschaftler, der bereit ist, Ihre Forschungsarbeit zu betreuen. Dazu nehmen Sie bitte direkt mit dem Wissenschaftler bzw. mit dem Institut Kontakt auf und stellen dort Ihr Forschungsanliegen dar.

Voraussetzung für die Promotion ist in der Regel ein überdurchschnittlicher erster Hochschulabschluss oder ein vom Promotionsausschuss anerkanntes Äquivalent. In der Regel promovieren Sie in dem (Haupt-) Fach, dessen Studium Sie mit einer Hochschulabschlussprüfung beendet haben, oder in einem anderen für Ihr Forschungsfeld relevanten Fach, soweit die einschlägigen Voraussetzungen erfüllt sind und der zuständige Promotionsausschuss dies erlaubt.

Die Erarbeitung der Dissertation sollte im Regelfall nicht mehr als drei Jahre in Anspruch nehmen. Auf die Abgabe und positive Beurteilung der Doktorarbeit folgt ein Prüfungsgespräch.

Deutschen Promovenden gleichgestellt sind:

  • Ausländische EU-Bürger und -bürgerinnen
  • Staatsangehörige der Länder Island, Liechtenstein und Norwegen
  • Bildungsinländer und Bildungsinländerinnen, d. h. Ausländer und Ausländerinnen sowie Staatenlose mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung bzw. mit erfolgreichem Studienabschluss an einer Hochschule in Deutschland