Hasso-Plattner-InstitutSDG am HPI
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Bewerbung zur Promotion

Für die Promotion gilt die Promotionsordnung der gemeinsam vom Hasso-Plattner-Institut und der Universität  Potsdam gegründeten  Digital Engineering Fakultät.

Beginn der Promotion

Voraussetzung für die Promotion an der Digital Engineering Fakultät ist ein deutscher Hochschulabschluss in Form eines Diploms, eines Masterabschlusses, eines Magisterabschlusses oder eines 1. Staastexamens Lehramt Gymnasium. Das Hauptfach, Abschlussarbeit oder Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Sekundarstufe I und II) müssen in der Wissenschaftsdisziplin liegen, in der die Promotion angestrebt wird und sich einem Fach der Digital Engineering Fakultät zuordnen lassen.

Der deutsche Hochschulabschluss soll in der Regel mindestens mit dem Prädikat „Gut“ bewertet sein. An wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworbene Abschlüsse werden anerkannt, soweit deren Gleichwertigkeit festgestellt wird.
 

Erklärung der Promotionsabsicht

Einzureichende Unterlagen:

  1. Betreuungsvereinbarung
  2. Anzeige der Promotionsabsicht
  3. Kopien der Hochschulzeugnisse 
  4. Tabellarischer Lebenslauf

Um Ihren Wunch nach einem Promotionverfahren der Digital Engineering Fakultät zu erklären, folgen Sie bitte den nachstehenden Schritten: 

  1. Bitte füllen Sie die Betreuungsvereinbarung und die Anzeige der Promotionsabsicht gemeinsam mit Ihrem Hauptbetreuer/Ihrer Hauptbetreuerin vollständig aus.
     
  2. Bei nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen klären Sie mit Ihrem Hauptbetreuer/Ihrer Hauptbetreuerin die Anerkennung Ihres Abschlusses.
    Hierfür stehen die anabin-Datenbank der Kultusminister Konferenz (KMK) sowie die Umrechnungstabellen des Akademische Auslandsamt zur Verfügung. Im Zweifelsfall kann das Studierendensekretariat kontaktiert werden.  

    Universität Potsdam
    Studierendensekretariat
    Campus Neues Palais
    Haus 08
    Am Neuen Palais 10
    14469 Potsdam
     
  3. Abschließend geben Sie die Dokument in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Digital Engineering Fakultät ab.

    Universität Potsdam
    Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
    Campus Griebnitzsee / Hasso-Plattner-Institut
    Haus C-1.8
    Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3
    14482 Potsdam 

Alle Regelungen zur Betreuungsvereinbarung finden Sie in der Promotionsordnung unter § 5. Bitte beachten Sie dabei den Redaktionsschluss der jeweiligen Sitzung des Promotionsausschusses ( i.d.R. 14 Tage vor der kommenden Sitzungen des Promotionsausschusses)

Nach Zustimmung durch den Promotionsausschuss erhalten Sie eine Zulassungsbestätigung per Post.
 

Wissenschaftsdisziplinen

Die zugelassenen Wissenschaftsdisziplinen sind gleich der angebotenen Fachgebiete der DEF.
 

Immatrikulation als Promotionsstudent

Alles Wichtige zur Immatrikulation als Promotionsstudent erhalten Sie im Dezernat für Studienangelegenheiten. 
 

Allgemeine Richtlinien

Eröffnung des Promotionsverfahrens

Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist der Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle und Benennung der Prüfungskommission und der Gutachter durch den Promotionsausschuss. 
 

Einzureichende Unterlagen

Bei der Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens müssen Sie folgende Unterlagen gem. § 12 der Promotionsordnung in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Fakultät, einreichen*:  

  • Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens
  • Fünf (5) Exemplare der Dissertation, und eine (1) digitale Fassung
  • Sieben (7) Exemplare einer wissenschaftlichen Zusammenfassung, mit Name und Titel der Dissertation und eine (1) digitale Fassung
  • Sieben (7) Exemplare eines tabellarischen Lebenslaufs
  • Eine (1) eine Liste der veröffentlichten oder zur Publikation angenommenen Manuskripte oder anderer wissenschaftlicher Leistungen, darüber vorhandene Einschätzungen
  • Eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses gemäß § 4 Abs. 1
  • Eine Versicherung an Eides statt, dass die Arbeit bisher an keineranderenHochschule eingereicht worden ist sowie selbständig und ausschließlich mit den angegebenen Mitteln angefertigt wurde
  • Nachweis über die Erfüllung der Auflagen nach Promotionsordnung § 4 Abs. 3Nachweis über die Teilnahme an mindestens einem einsemestrigen Doktorandinnen-/ Doktorandenseminar
  • Nachweis der Einschreibung als Promotionsstudentin/Promotionsstudent oder
  • Polizeiliches Führungszeugnis, falls die Doktorandin/der Doktorandlänger als drei Monate exmatrikuliert ist oder nicht im öffentlichen Dienst steht
  • Ein (1) Exemplar einer allgemeinverständlichen Zusammenfassung indeutscher Sprache

 *Bitte beachten Sie den Redaktionsschluss der betreffenden Sitzung des Promotionsausschusses
 

Was passiert nach der Eröffnung?

Nach der Eröffnung werden den Gutachterinnen und Gutachtern je ein Exemplar der Dissertation zugesandt. Diese haben acht Wochen Zeit ein Gutachten vorzulegen.

Geht das letzte Gutachten ein und sind alle positiv, so wird die/der Prüfungskommissionsvorsitzende damit beauftragt, einen Termin für die Dispuation zu finden. Sie als Doktorand/Doktorandin erhalten eine Information darüber, dass Ihre Dissertation angenommen ist und ein Termin für die Disputation gesucht wird.

Informationen über den Ablauf der Disputation finden Sie in § 14 der Promotionsordnung.

 

Abschluss des Promotionsverfahrens

Nach Ihrer Disputation wird:

  1. Ihr Promotionsverfahren auf der nächsten Sitzung des Promotionsauschusses beraten und eine Empfehlung zum Abschluss des Promotionsverfahren an den Dekan gegeben.
  2. Sie erhalten eine Benachrichtgung mit der Aufforderung Ihre Dissertation zu veröffentlichen.
  3. Ihre Urkunde wird erstellt und vom Präsidenten der Universität sowie dem Dekan der Fakultät unterzeichnet.
  4. Sobald Ihre Urkunde unterschrieben in der Geschäftsstelle vorliegt, erhalten Sie eine Nachricht, dass Sie Ihre Urkunde abholen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Urkunde erst erhalten, wenn Ihre Dissertation veröffentlicht ist und der Revisionsschein vorliegt. 
 

Hinweise zur Veröffentlichung der Dissertation

Eine Urkunde darf nur dann ausgestellt werden, wenn die Dissertation veröffentlicht wurde (§ 15 der Promotionsordnung). Ohne Urkunde darf  der Titel nicht getragen werden. Die Veröffentlichung erfolgt mittels einer elektronischen Version, die ebenfalls bei der Universitätsbibliothek eingereicht werden muss.