Hasso-Plattner-Institut25 Jahre HPI
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28.05.2019

News

Die fundamentalen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz

Soft-Skills-Kolloquium

Wer haftet eigentlich, wenn die künstliche Intelligenz eine folgenschwere Entscheidung trifft? Kann man einen Algorithmus wegen Diskriminierung verklagen? Und wie wird „KI“ im Rechtssystem überhaupt definiert? Diese und weitere Fragen rund um die aktuelle Rechtslage zu künstlicher Intelligenz erläutert der Rechtsexperte Dr. Thomas Söbbing im SSK am 3. Juni 2019. In seinem Vortrag wird er nicht nur die juristischen Fallstricke und Grenzen aufzeigen, sondern auch die Möglichkeiten, mit denen Entwickler ihre Algorithmen schützen können.

Rechtsexperte Dr. Thomas Söbbing im HPI SSK

Künstliche Intelligenz und intelligente Systeme sind schon heute kaum noch aus dem Alltag wegzudenken. Und in Zukunft werden sie noch wichtiger: Zum Beispiel bei der Diagnose von Krankheiten, im Straßenverkehr oder in der Robotik. Was den rechtlichen Rahmen angeht, gibt es allerdings noch viel Unsicherheit und offene Fragen.

Dr. Thomas Söbbing hat das erste umfassende Buch zu den fundamentalen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz geschrieben. Er ist der Leiter eines größeren Rechtsteams bei einem IT-Unternehmen und wurde 2017 von Legal 500 zu einem der „Most Influential Lawyer in Business“ gewählt. In seinem Vortrag wird er unter anderem erklären, wie KI-Entwickler ihre Arbeit schützen können und wie sie sich sicher durch das „Minenfeld“ von Vorschriften bewegen können.

Der Vortrag „Die fundamentalen Rechtsfragen künstlicher Intelligenz“ findet am 03.06. um 17 Uhr in Hörsaal 1 statt und steht wie immer allen Studierenden und Mitarbeitern des HPI offen.