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Software- und Internetrecht (Wintersemester 2005/2006)

Dozent: Prof. Dr. Oliver Castendyk , Dr. Thomas Bittner , Dr. Christian Czychowski

Allgemeine Information

  • Semesterwochenstunden: 2
  • ECTS: 3
  • Benotet: Ja
  • Einschreibefrist: 16.11.2005
  • Lehrform:
  • Belegungsart: Wahlpflichtmodul

Studiengänge

  • IT-Systems Engineering MA

Beschreibung

  1. Einführung
  2. Vertragsrecht
    • Warum muß man überhaupt Verträge schließen, wie schließe ich sie ab und wie komme ich wieder heraus?
    • Welche Verträge sind für Softwareentwickler wichtig?

      Entwicklungsvertrag, Pflegevertrag, ASP-Vertrag, Escrow-Agreements, Lizenzvertrag, Vertriebsvertrag, Servicevertrag u.a.
    • Welche Risiken bergen Softwareprojekte?

      Vertrag erst wenn Projekt schon fertig, Change-Management, Leistungsbeschreibungen und Service Levels, Abnahme, Fehlermanagement und Gewährleistung, Arbeitnehmerüberlassung
  3. Geistige Eigentumsrechte: Ein Überblick
  4. Patentrecht
    • To patent or not to patent - Was ist an Software überhaupt patentfähig?
    • Voraussetzungen des Patentschutzes inkl. Beispiele für patentgeschützte Software
    • Schutzumfang - Abgrenzung zum Urheberrechtsschutz für Software
    • Wie informiert man sich über patentgeschützte Software?
    • Internationaler Schutz: Deutsches Patent, Europa- und Weltpatent
    • Wem gehört das Patent?
      inkl. Exkurs und das Arbeitnehmererfindungsrecht
    • Patentdurchsetzung und Patentverletzungsprozesse
  5. Urheberrecht
    • Ziel des Urheberrechtsschutzes für Software
    • Schutzvoraussetzungen und Schutzumfang, inkl. internationaler Schutz
    • Was muß man bei Softwareverträgen in Bezug auf das Urheberrecht beachten?

      angestellte Programmierer, spezielles Software-Urhebervertragsrecht, Softwarevertrieb und Urheberrecht, neues Urhebervertragsrecht (= Anspruch auf angemessene Vergütung) auf für Softwareingenieure?
    • Softwarepiraterie und andere Bekämpfung von Verletzungen
    • Open-Source als Gegenmodell zum Urheberrecht?
    • Ausblick auf die Neuerungen durch technische Schutzsysteme und Digital-Rights-Management
  6. Internetrecht
    • Öffentliche Regulierung des Internets in Deutschland nach
      • MStV, TDG, JMStV, JSchG
      • TKG
    • Sonderfall Entgeltregulierung
    • Verbraucherschutzrecht im Internet
    • Werbung im Internet
    • Urheberrecht und Internet
      • Welche Rechte müssen für die verschiedenen Nutzungsformen (On-Demand-Service, Webcasting, etc.) erworben werden?
      • Wie sind Webangebote urheberrechtlich geschützt?
      • Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften bei der Internetnutzung?
    • Domainrecht
      • Wie sind Domains rechtlich geschützt?
      • Domainregistrierungsverträge mit DE-NIC
    • Verträge mit Access- und Contentprovidern
  7. Klausur, Klausurbesprechung und abschließende Bewertung

Literatur

  • Allgemein
    • Simon/Funk-Baker, Einführung in das deutsche Recht und die Rechtssprache, 2. Auflage 2002 (EUR 25,00)
  • Internetrecht
    • Bücher zur Einführung
      • Thomas Hoeren, Grundzüge des Internetrechts, München 2001 (steht auch als kostenloser download zur Verfügung, siehe unten)
      • Boehme-Nessler, Volker, Internetrecht.com, München, 2001 (dtv Beck Rechtsberater EUR 10,-)
    • Aufsätze zur Einführung
      • Christof Engel, Die Internet-Service-Provider als Geiseln deutscher Ordnungsbehörden?, MMR 2003, Beilage 4, S. 1-34
  • Softwarerecht
    • Computerrecht E-Commerce, Textausgabe mit Sachregister, 5. Auflage 2002, Beck-Texte im dtv Nr. 5562
    • Schröder, Softwareverträge - Lizenzierung, Erstellung und Kauf, 2. Aufl. 2002 (EUR 19,50)
  • Patent- und Urheberrecht
    • D. Harke, Ideen schützen lassen?, 1. Auflage 2000, Beck-Rechtsberater im dtv (EUR 15,-)
    • Ilzhöfer, Patent-, Marken- und Urheberrecht. Leitfaden für die Praxis, 5. Auflage, Verlag Vahlen (EUR 20,-)
    • E. Däbritz, Patente, 2. Auflage, Verlag C.H. Beck (EUR 35,-)
  • Links

Lern- und Lehrformen

Vorlesung unterstützt durch Powerpoint mit vielen Fallbeispielen aus der Praxis

Leistungserfassung

Die Leistungserfassung erfolgt in Form einer schriftlichen Prüfung (Klausur 120 min.).

Termine

Vorlesung: Di 17:00 - 18:30 Uhr im HS 3

 

Klausur: 14. Februar 15:00 - 17:00 Uhr  HS 2

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