Recht für Ingenieure II (Sommersemester 2022)
Dozent:
Dr. Thomas Habbe
Allgemeine Information
- Semesterwochenstunden: 2
- ECTS: 3
- Benotet:
Ja
- Einschreibefrist: 01.04.2022 - 30.04.2022
- Prüfungszeitpunkt §9 (4) BAMA-O: 25.07.2022
- Lehrform: Vorlesung
- Belegungsart: Pflichtmodul
- Lehrsprache: Deutsch
Studiengänge, Modulgruppen & Module
- Berufsfeldspezifische Kompetenzen
- HPI-RG Rechtliche Grundlagen
Beschreibung
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung „Recht für Ingenieure I“ auf und behandelt einzelne vertragliche Aspekte. Neben dem Gewährleistungsrecht behandeln wir Fragen des Online-Vertragsrechts und die Besonderheiten von Verträgen zwischen Unternehmern und Verbrauchern (Verbraucherverträge, Allgemeine Geschäftsbedingungen). In einem weiteren Teil geht behandeln wir Aspekte des Handelsrecht als Sonderrecht der Kaufleute und insoweit auch die Frage, wie juristische Personen am zivilrechtlichen Leben teilnehmen können und schauen uns dafür die Grundlagen für die GmbH, Aktiengesellschaften und UG an.
Literatur
Materialien: BGB-Gesetzestext (aus dem 1. FS)
Weitere Gesetzestexte werden ggf. in der Vorlesung vermittelt.
Lern- und Lehrformen
Die Veranstaltung löst sich vom Begriff der Vorlesung. Am meisten gewinnen Studierende (und Dozent), wenn sie sich aktiv beteiligen. Ziel ist auch, tagesaktuelle (Zivil-) Rechtsfragen einzubauen und zu besprechen.
Leistungserfassung
Klausur (Termin tba.)
Termine
Siehe Stundenplan.
Der erste VL-Termin findet am Dienstag, 26.04.2022, 13:30 – 15:00 Uhr, Hörsaal 3, statt.
Alle weitere VL-Termine ab 02.05.2022 finden jeweils montags, 13:30 – 15:00 Uhr, Hörsaal 1, statt.
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