Hasso-Plattner-InstitutSDG am HPI
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Hausordnung des Hasso-Plattner-Instituts

Zur Gewährleistung eines geordneten Forschungs- und Unterrichtsbetriebs erlässt die Leitung der Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH folgende Hausordnung. Diese ist verbindlich für alle Personen, die sich auf dem Gelände (bzw. den unterschiedlichen Campus) des HPI aufhalten.

§ 1 Hausrecht

(1)    Hausherr des Hasso-Plattner-Instituts ist die Hasso-Plattner-Institut für Digital Engineering gGmbH (im Folgenden: das HPI). Das Hausrecht wird von den Geschäftsführern (jeweils einzeln) und von den Hausrechtsbeauftragten ausgeübt.

(2)    Hausrechtsbeauftragte sind folgende Beschäftigte:

        1. generell oder für den Einzelfall von den Geschäftsführern beauftragte Beschäftigte,

        2. die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in den von ihnen benutzten Unterrichtsräumen und Fachgebietsräumen,

        3. die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter in den jeweiligen Bereichen der Verwaltung.

(3)    Die Geschäftsführer sowie die Hausrechtsbeauftragten werden in der Ausübung des Hausrechts nach den allgemeinen Bestimmungen vertreten.

(4)    Das Strafantragsrecht wegen Hausfriedensbruchs liegt bei den Geschäftsführern.

§ 2 Öffnungszeiten

(1)    Die Gebäude des HPI sind zu nachfolgend aufgeführten Zeiten geöffnet:

          Montag bis Freitag: 7:00 bis 23:00 Uhr

          Samstags:               9:00 bis 19:00 Uhr

          Sonntag:                 9:00 bis 17:00 Uhr

(2)    Abweichende Regelungen werden durch Aushang im Eingangsbereich bekannt gegeben.

(3)    Zum Ende der Öffnungszeiten sind die Gebäude selbstständig zu verlassen. Den Anweisungen des Wachpersonals ist Folge zu leisten.

(4)    Außerhalb der Öffnungszeiten werden die Gebäude vom Wachpersonal bewacht oder alarmgesichert. Bei Alarmauslösung trägt der Verursacher die Kosten der Alarmverfolgung.

(5)    In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Wachdienstzeit beim Facility Management beantragt werden. Die Beantragungmuss mindestens 7 Tage vor dem Ereignis erfolgen.

§ 3 Aufenthaltsrecht

(1)     Der Aufenthalt in den Gebäuden ist nur Beschäftigten des HPI und Studierenden der Digital Engineering Fakultät sowie deren Angehörigen, Gästen und Besuchern zu Geschäfts- und Informationszwecken gestattet.

(2)     Beschäftigte haben ihre Gäste und Besucher vorab an der Rezeption im Hauptgebäude anzumelden.

§ 4 Transponder und Schlüssel

Der Verlust eines Zutritts-Transponders/Keys oder Schlüssels ist unverzüglich dem Facility Management Team unter FM(at)hpi.de oder der Durchwahl –555 zu melden.

§ 5 Raumvergabe

Hörsäle, Seminar- und Übungsräume dürfen nicht ohne vorherige Vergabe durch die dafür zuständigen Beschäftigten und dann nur zweckgebunden genutzt werden. Die Zuständigkeiten sind am Empfang zu erfragen.

§ 6 Sicherheit und Ordnung

(1)    Jeder Gebäudenutzer hat sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder belästigt werden.

(2)    Die Anordnungen der Verwaltung, die diese insbesondere zur Aufrechterhaltung der Ordnung einschließlich der Sauberkeit, der Ruhe und der Sicherheit trifft, sind zu befolgen.

(3)    In sämtlichen Räumen, Gängen und Treppenhäusern ist auf Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu werfen.

(4)    Das Rauchen in den Gebäuden ist verboten.

(5)    In allen Räumlichkeiten mit technischen Ausstattungen sind Essen und Trinken nicht gestattet(z.B. Seminarräume, Poolräume).

(6)    Fenster dürfen nur geöffnet werden, wenn sie zum Beispiel durch Präsenz gesichert werden. Beim Verlassen der Räume und bei Regen, Sturm und Schneetreiben sind die Fenster zu schließen. In allen Räumen im Erdgeschoss sind beim Verlassen die Jalousien zu schließen.

(7)    Für das Verschließen der Räume, für das Ausschalten der Beleuchtung (in den Hörsälen auch der Medientechnik), für das Schließen der Schränke und Schreibtische sowie der Fenster beim Verlassen der Räume sind die jeweiligen Benutzer, bei Veranstaltungen die Veranstaltungsleiter, verantwortlich.

(8)    Alle Beschäftigten sind verpflichtet darauf hinzuwirken, dass Schäden aller Art, insbesondere durch Feuer, Diebstahl oder Sachbeschädigung, verhütet und die technischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. Private Wertsachen oder sonstige private Gegenstände werden auf eigene Gefahr in den Räumen des HPI aufbewahrt.

(9)    Diebstähle und aktuell aufgetretene Schäden sind unverzüglich dem Facility Management Team unter FM(at)hpi.de oder der Durchwahl –555 zu melden.

(10) Die Brandschutzordnung des HPI ist einzuhalten. Sie finden die Brandschutzordnung auf der HPI-Website. Der Brandschutzbeauftragte ist Herr Edgar Volkmar. Herr Volkmar ist erreichbar unter edgar.volkmar(at)hpi.de.

(11) Bei Schnee und Glätte ist ein Winterdienst zur Beräumung und Abstumpfung beauftragt. Die Verkehrswege sind entsprechend den Umständen vorsichtig zu nutzen.

§ 7 Genehmigungspflichtige und unzulässige Betätigungen

(1)    Auf dem Grundstück des HPI bedarf der Genehmigung durch die Verwaltung:

        1. das Aushängen von Anschlägen und Plakaten,

        2. das Verteilen von Handzetteln,

        3. Veranstaltungen von Sammlungen sowie von Wahlen,

        4. das Aufstellen von Informations- und Verkaufsständen sowie jede andere Art des Vertriebes von Waren und des Sammelns von Bestellungen,

        5. die Benutzung von Hörsälen und anderen Räumen für Veranstaltungen, die nicht solche des HPI selbst sind.

(2) Das Aushängen von Anschlägen und Plakaten ist nur auf den vorgesehenen Aushangflächen zulässig.

(3) Das Fotografieren und Filmen in den Gebäuden und auf dem Gelände des HPI ist grundsätzlich nur mit Genehmigung der Geschäftsleitung gestattet.

(4) Jede parteipolitische oder religiöse Betätigung ist in den Gebäuden und auf dem Gelände des HPI nur in Ausnahmefällen und erst aufgrund ausdrücklicher Genehmigung seitens der Geschäftsleitung zulässig.

§ 8 Fahrräder

(1)    Das Mitführen von Fahrrädern in den Gebäuden ist verboten. Fahrräder sind in den dafür vorgesehenen Flächen oder im Fahrradhaus hinter dem Hörsaalgebäude abzustellen. Das Abstellen in den Gebäuden sowie in oder vor den Eingängen ist nicht gestattet; unter allen Umständen freizuhalten sind Fluchtwege und Feuerwehrzufahrten.

(2) Unzulässig abgestellte Fahrräder oder Fahrräder, die offensichtlich Abfall sind, können kostenpflichtig entfernt werden. Beschädigungen an Fahrrädern oder Sicherheitseinrichtungen, die durch das Entfernen verursacht werden, sind nicht widerrechtlich und begründen deshalb keine Schadensersatzpflicht. Entfernte Fahrräder werden für die Dauer von vier Wochen vom HPI aufbewahrt und an denjenigen herausgegeben, der glaubhaft macht, Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer zu sein. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die sichergestellten Fahrräder verwertet oder entsorgt werden.

§ 9 Sportflächen und Grill

(1)    (1) Die Sportflächen stehen nur Beschäftigten des HPI und Studierenden der Digital Engineering Fakultät sowie deren Angehörigen, Gästen und Besuchern zur Verfügung. Die Nutzung der Sportflächen kann jederzeit erfolgen, Sportveranstaltungen des HPI haben Vorrang. Das Zubehör befindet sich im Sportgerätehaus. Der Schlüssel wird am Empfang gegen Unterschrift ausgehändigt. Die Benutzungsordnung hängt im Sportgerätehaus aus und ist zu beachten.

(2) In den Ruhezeiten (werktags von 13.00 bis 15.00 Uhr und 20.00 bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztägig) sind Lärmbelästigungen zu unterlassen. Die Lärmentwicklung außerhalb dieser Ruhezeiten ist auf ein Minimum zu beschränken

(3)    Der Grill kann genutzt werden und ist in einem sauberen Zustand (auch das Grillrost) wieder zu hinterlassen. Es ist sicherzustellen, dass die Grillkohle komplett erloschen ist.

§ 10 Fundsachen

Fundsachen sind am Empfang abzugeben. Sie werden für die Dauer von acht Wochen vom HPI aufbewahrt und an denjenigen herausgegeben, der glaubhaft macht, Eigentümer oder rechtmäßiger Besitzer zu sein. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Fundsachen verwertet oder entsorgt werden.

§ 11 Verkehrsordnung

(1) Auf dem Gelände des HPI gilt die Straßenverkehrsordnung. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge aller Art ist 10 km/h.
(2) Die Parkplätze des HPI finden Sie am Campus I hinter dem Hörsaalgebäude (Prof.-Dr.-Helmert-Straße), am Campus II (Einfahrt über Stahnsdorfer Straße) und am Campus III (Rudolf-Breitscheid-Straße). Der Parkplatz am Campus I, Einfahrt Stahnsdorfer Straße, gehört nicht zum Gelände des HPI.
(3) Die Parkplätze des HPI sind nicht bewacht. Das HPI haftet insbesondere nicht für Gegenstände in den abgestellten Fahrzeugen.

§ 12 Ahndung von Verstößen

Verstöße gegen diese Hausordnung können mit dauerhaftem Hausverweis geahndet werden. Bei schwerwiegenden Verstößen wird Antrag auf Strafverfolgung gestellt.

Stand: Mai 2022