Dein Weg zum Ph.D.
Voraussetzung für eine Promotion an der Fakultät für Digital Engineering ist ein deutscher Hochschulabschluss in Form eines Diploms, Master-Abschlusses, Magister-Abschlusses oder einer 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien.
Das Hauptfach, die Abschlussarbeit oder die Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien (Sekundarstufen I und II) muss in der wissenschaftlichen Disziplin liegen, in der die Promotion angestrebt wird, und einem Fach der Digital Engineering Fakultät (DEF) zugeordnet sein.
- Der deutsche Hochschulabschluss soll in der Regel mindestens mit dem Prädikat „Gut“ (Note: 1,6 – 2,5) bewertet sein. An wissenschaftlichen Hochschulen außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland erworbene Abschlüsse werden anerkannt, soweit deren Gleichwertigkeit festgestellt wird.
- Die zugelassenen Wissenschaftsdisziplinen sind gleich der angebotenen Fachgebiete der DEF.
- Bei tiefgreifenden Fragen zu den Verfahren wendet euch bitte an das Büro des Promotionsausschusses.
Alle Bestimmungen zur Betreuungsvereinbarung findest du in § 5 der Promotionsordnung. Bitte beachte, dass die Frist in der Regel 14 Tage vor der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses endet.
Nach der positiven Entscheidung des Promotionsausschusses erhältst du eine Zulassungsbestätigung per Post.
Sitzungen des Promotionsausschusses
Akademische Disziplinen
Die Liste der zugelassenen akademischen Fachrichtungen entspricht den angebotenen Studienschwerpunkten des Hasso-Plattner-Instituts bzw. der Digital Engineering Faculty (DEF)
Immatrikulation Promotion
Alle wichtigen Informationen zur Immatrikulation als Promotionsstudent findest du in der Abteilung für Studienangelegenheiten.
Immatrikulation als Promotionsstudent
Einzureichende Dokumente
- Betreuungsvereinbarung*
- Absichtserklärung zur Promotion*
- Kopien der Hochschulzeugnisse
- Tabellarischer Lebenslauf
Erklärung der Promotionsabsicht Step-by-Step
Um deinen Wunsch nach einem Promotionverfahren der Digital Engineering Fakultät zu erklären, folgst du den nachstehenden Schritten:
- Richte einen Account in der Promotions-DB der Universität Potsdam ein.
- Durch Deine Eingaben wird die und die generiert. Drucke diese aus.
- Lass die Betreuungsvereinbarung von deinem Erst- und Zweitbetreuer unterschreiben
- Bei nicht in Deutschland erworbenen Abschlüssen kläre mit dem/der Hauptbetreuer:in die Anerkennung Deines Abschlusses.
- Hierfür stehen die anabin-Datenbank der Kultusminister Konferenz (KMK) sowie die Umrechnungstabellen des Akademische Auslandsamts zur Verfügung.
- Im Zweifelsfall kontaktiere das Studierendensekretariat.
Abschließend reichst Du die Dokumente in der Geschäftsstelle des Promotionsausschusses der Digital Engineering Fakultät (DEF) vor Ort ein:
Universität Potsdam
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
Campus Griebnitzsee / Hasso-Plattner-Institut
Haus C-1.8
Prof.-Dr.-Helmert-Str. 2-3
14482 Potsdam
Nach Zustimmung durch den Promotionsausschuss erhältst Du deine Unterlagen unterschrieben vom Promotionsausschuss für die Immatrikulation zurück.
Einzureichende Unterlagen zur Bewerbung
- Betreuungsvereinbarung
- Anzeige der Promotionsabsicht
- Beglaubigte Kopien der Hochschulzeugnisse
- Tabellarischer Lebenslauf
Einleitung des Promotionsverfahrens
Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist der Zeitpunkt der Einreichung der Dissertation beim Sekretariat und der Ernennung des Prüfungsausschusses und der Gutachter durch den Promotionsausschuss.
Informationen für internationale Promotionsinteressierte
- Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern sind Promotionsstudien (Promotion) in Deutschland oft eher individuelle Forschungsarbeiten als strukturierte Programme.
- Der erste Schritt auf dem Weg zur Promotion besteht darin, einen Wissenschaftler zu finden, der Erfahrung in deinem Fachgebiet hat und bereit ist, dich bei deiner Doktorarbeit zu beraten. Dazu musst du den Wissenschaftler und/oder das Institut persönlich kontaktieren und ihm/ihr dein Anliegen und deine Absichten direkt vorstellen.
- Die wichtigste Voraussetzung für ein Promotionsstudium ist ein überdurchschnittlicher Universitätsabschluss oder eine gleichwertige Leistung, die vom Promotionsausschuss (Promotionsausschuss) anerkannt wird.
- In der Regel studieren Studierende im selben Fach, in dem sie ihren Universitätsabschluss gemacht haben.
- Studierende können auch in einem anderen Fach promovieren, das für ihr Fach relevant ist, aber nur, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und der Promotionsausschuss dies genehmigt.
Eine Dissertation sollte in der Regel nicht länger als drei Jahre dauern. Unmittelbar nach der Einreichung und positiven Bewertung der Doktorarbeit findet eine mündliche Prüfung statt.
Kontakt
Sabine Wagner
Geschäftsstelle des Promotionsausschusses
Tel.: +49 331 5509-220
Fax: +49 331 5509-229
E-Mail: office-promotionsausschuss@hpi.de
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Letzte Änderung: 23.09.2024, Geronimo Förster