Zulassungsinformation:
(1) aktuelle / letzte Studienbescheinigung bzw. Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung einer deutschen Hochschule, wenn nach Erwerb des Abschlusses, auf den die Masterbewerbung basiert, eine Immatrikulation vorlag
(2) Nachweis über Staatsangehörigkeit (z.B. Kopie Pass)
(3) Nachweis von Kenntnissen zu Algorithmen und Datenstrukturen bzw. Theoretischer Informatik im Umfang von insgesamt mindestens 18 LP.
(4) Nachweis von Kenntnissen in der Softwareentwicklung und in Programmiersprachen im Umfang von insgesamt mindestens 18 LP.
(5) Nachweis von mathematischen Kenntnissen in Diskreten Strukturen und Logik, Analysis und Linearer Algebra bzw. Stochastik im Umfang von insgesamt mindestens 18 LP, vergleichbar mit den entsprechenden Pflichtmodulen des Bachelor-Studiengangs „IT- Systems Engineering“.
(6) Nachweis von Sprachkenntnissen in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen
- UNIcert© III oder IV
- TOEFL Internet-Based Test (iBT) oder TOEFL iBT Home Edition mit mindestens 95 Punkten
- Cambridge English C1 Advanced (CAE) mit mindestens 180 Punkten
- IELTS „Academic“ mit mindestens 7 Punkten in jedem Bereich
- Zeugnis über den Abschluss eines englischsprachigen Studienganges einer anerkannten Hochschule
- Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung, die in einem englischsprachigen Bildungsgang in einem Land mit Amtssprache Englisch erworben wurde
- Pearson Test of English - PTE Academic mit mindestens 76 Punkten
- Cambridge English C2 Proficiency (CPE)
Der Prüfungsausschuss kann auf Antrag der Bewerberin bzw. des Bewerbers feststellen, dass ein anderer als einer der oben genannten Nachweise in Englisch, die mindestens der Stufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen, gültig ist. Der Nachweis muss entsprechende Fähigkeiten im Hör- und Leseverstehen und im schriftlichen Ausdruck bestätigen. Erforderlich ist ein Nachweis über eine umfassende und situationsadäquate Kommunikationsfähigkeit, die den sprachlichen Anforderungen eines akademischen Auslands- und Studienaufenthalts in einem Land mit der Zielsprache Englisch entspricht.
(7) Falls vorhanden Nachweise zusätzlicher, außerhalb des Hochschulwesens erworbener Qualifikationen, wie z. B. absolvierte Praktika im In- und Ausland; Berufsausbildung oder -tätigkeit
(8) Falls vorhanden Nachweise besonderer fachlicher Leistungen wie Preise und Auszeichnungen
(9) Lebenslauf und Motivationsschreiben
(10) Falls vorhanden für die Gruppe der ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen Nachweise über Stipendien oder Nachweis über besondere, institutionell angebundene Forschungstätigkeit.
(11) ggf. Nachweis über einen früheren Zulassungsanspruch und Dienstzeitnachweis
(12) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Wartezeit und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(13) ggf. schriftlicher Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote und zum Nachweis geeignete Unterlagen
(14) ggf. Nachweise über anhängiges bzw. abgeschlossenes Asylverfahren
(15) ggf. Nachweis über Zugehörigkeit zur Profilquote
(16) ggf. schriftlicher Antrag auf sofortige Zulassung im Rahmen der Quote für außergewöhnliche Härte (Härtefallantrag) und zum Nachweis geeignete Unterlagen.
Informationen über Inhalt und Aufbau dieses Masterstudiengangs finden Sie hier.