Der gesamte Bachelor-Studiengang wird in deutscher Sprache durchgeführt. Der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ist daher erforderlich. Wenn Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie Ihre Deutschkenntnisse (DSH2-Niveau) spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation nachweisen.
Bewerber, die ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben (ausländische Hochschulzugangsberechtigung), müssen vor der Bewerbung für das 1. und/oder höhere Fachsemester eine Anerkennung vorlegen, dass Sie im Land Brandenburg studieren dürfen. Lesen Sie mehr über das Bewerbungsverfahren auf der Website der Universität Potsdam (Abschnitt "Bewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung").
Das International Office der Universität Potsdam kann ein wertvoller Ansprechpartner für internationale Studierende sein (z.B. in Bezug auf Visa-Angelegenheiten, Finanzierung, Anerkennung von erworbenen Deutsch-Zertifikaten, usw.). Unter Beratung und Service des International Office finden Sie weitere Unterstützung in Bezug auf Wohnen, Stipendien, Buddy-Programme und vieles mehr.