Hasso-Plattner-Institut
 
    • de
Hasso-Plattner-Institut
 

Prof. Helmut Fünfsinn

Der hessische Generalstaatsanwalt Prof. Dr. Helmut Fünfsinn benannte auf der Potsdamer Konferenz für Nationale CyberSicherheit drei Hürden der Strafverfolgung im virtuellen Raum: Die Verschlüsselung der Informationssysteme, die Anonymität im Netz sowie die Internationalität der Strafverfolgung, bei der man mit nationalem Strafrecht häufig nicht weiterkomme. 

Fünfsinn zeichnet historisch nach, inwieweit die technische Entwicklung der strafrechtlichen Entwicklung schon immer voraus war: Bereits zwischen der Einführung der ersten Kreditkarte in Deutschland und der Strafbarkeit des Kreditkartenmissbrauchs vergingen 28 Jahre. Nun müsse das Strafrecht, aber auch das Strafprozessrecht auf die Herausforderungen des Informationszeitalters eingestellt werden. Allein das Internet der Dinge werde zur Zeit nicht adäquat im deutschen Recht berücksichtigt, so Fünfsinn. 

Aktuell arbeite man an Gesetzesanpassungen, die den digitalen Hausfriedensbruch und unbefugten Gebrauch von IT-Systemen unter Strafe stellt. Zudem spricht sich Fünfsinn angesichts der "Flüchtigkeit von elektronischen Beweisen" für eine "beschleunigte Sicherung von digitalen Beweismitteln" aus. Diese gesetzliche Grundlage würde Unternehmen verpflichten, Daten für eine gewisse Zeit vor der Löschung zu bewahren. Eigentlich, so der Generalstaatsanwalt, müsse das Recht Paragraph für Paragraph auf die neuen Anforderungen der Datenwelt hin angepasst werden.