[9. Mai 2017, veröffentlicht: 17:45 Uhr]
Klaus Vitt, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern (BMI), sprach auf der Potsdamer Konferenz für Nationale CyberSicherheit insbesondere über die politischen Schritte, die Deutschland gegenwärtig geht, um mehr Sicherheit im Cyberraum zu erreichen. So werde die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) zeitnah in nationales Recht umgesetzt.
Einen besonderen Fokus legte Vitt bei seiner Keynote am Hasso-Plattner-Institut auf aktuelle Bemühungen, die Sicherheit von IoT-Geräten zu erhöhen. So sei die Bundesregierung durch einen parlamentarischen Entschließungsantrag bereits dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für verpflichtende Vorgaben seitens der Hersteller von internetfähigen Geräten im europäischen Binnenmarkt einzusetzen. Laut Vitt weisen heutige Geräte wie Smart-TV, Drucker und Sicherheitskameras „gravierende Sicherheitsmängel“ auf, häufig würden diese etwa für DDoS-Angriffe (Distributed Denial of Service) missbraucht. Das Produkt-Design richte sich in der Regel nach dem Ziel, möglichst günstige und hoch qualitative Produkte für den Markt anzubieten. Sicherheit spiele dabei nur eine untergeordnete Rolle.
Um mehr IT-Sicherheit für Bürger und Unternehmen zu erreichen, strebe man die Einführung eines Gütesiegels als Basis-Zertifizierung für IT-Produkte an. Vitt zufolge diskutiere das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dieses Vorhaben bereits mit der Wirtschaft. Der Staatssekretär unterstrich am Beispiel eines Netzwerkrouters, dass eine Zertifizierung vor allem durch die Softwarekomponenten prozessorientiert sein müsse, da Sicherheit nur durch kontinuierliche Updates geschaffen werden könne. Das Siegel soll in einem nächsten Schritt als Grundlage für eine Produkthaftung seitens der Hersteller dienen.