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Press Release 04/03


 

04/03 - Chipkarten mit elektronischer Unterschrift sollen

Personalausweise ersetzen: Wissenschaftler gegen "Billig-Variante" der

digitalen Signatur

Trier. Vor Fehlentwicklungen bei der Einführung der

elektronischen Signatur in Deutschland hat der Informatik-Wissenschaftler

Professor Christoph Meinel gewarnt. In einer Presseerklärung

kritisierte er, dass Politik und Wirtschaft neuerdings im "Bündnis

für elektronische Signaturen" über die Einführung von zwei

Arten von digitalen Unterschriften unter elektronische Dokumente

diskutierten. Dabei werde an eine hochsichere, aufwändige und an eine

einfachere und preiswertere gedacht. Dies verunsichere die Nutzer und wecke

bei ihnen Zweifel an der Sicherheit digitaler Signaturen, sagte der Trierer

Informatik-Lehrstuhlinhaber.

Nach Meinels Vorstellungen soll der Staat zunächst einmal für

eine eigene, den Ansprüchen des Signaturgesetzes entsprechende

technisch-administrative Infrastruktur sorgen. Er verwies dabei auf die

Möglichkeit, neue Chipkarten-Personalausweise mit elektronischer

Signatur auszugeben. Auf diesem System könne dann die Wirtschaft mit

eigenen, kostengünstigen Lösungen aufbauen.

Meinel sagte in Trier: "Der Staat ist seit jeher für die eindeutige

und rechtsverbindliche Identifikation seiner Bürger zuständig. Im

digitalen Zeitalter muss er sich also für die elektronische

Identifikation durch die digitale Unterschrift einsetzen". Nach Meinels

Auffassung hat Deutschland seit Einführung eines anspruchsvollen

Regelwerks für digitale Signaturen vor sechs Jahren seinen Vorsprung in

der Gestaltung des elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehrs

eingebüßt, weil der Staat die Entwicklung der elektronischen Signatur

weitgehend der Privatwirtschaft überlassen habe. Ferner hätten die

Behörden Pilotprojekte wie die elektronische Steuererklärung

ELSTER gefördert, die den selbst gesteckten Maßstäben nicht

gerecht wurden.

Erst kürzlich hatten sich die Gesellschaft für Informatik (GI)

und die Informationstechnische Gesellschaft (ITG) in einem Memorandum

ähnlich geäußert. GI-Präsident Prof. Heinrich C. Mayr sagte,

erst wenn es analog zur handschriftlichen Unterschrift ein einheitliches

Signaturverfahren für alle relevanten Geschäftsprozesse gebe,

könne sich die elektronische Signatur in der Bevölkerung

durchsetzen. Die Bundesregierung unterlaufe die Vereinheitlichung, da sie

selbst bisher unterschiedliche Signaturen für verschiedene

Geschäftsprozesse nutze. Stattdessen sollte Berlin als Vorbild wirken

und entsprechend dem Signaturgesetz eine einheitliche "qualifizierte

elektronische Signatur mit Anbieter-Akkreditierung" fördern.