Darf man seine Partyvideos auf YouTube hochladen? Wann ist ein negativer Facebook-Kommentar eine freie Meinungsäußerung und wann wird er zur Straftat? Und wie sieht eigentlich die Rechtslage bei kritischen Berichten auf Bewertungsportalen aus? Mit einem Klick und in Sekundenschnelle teilt man heute seine Inhalte online mit der ganzen Welt. Nicht jedem ist klar, dass man im Internet nicht nur schnell Opfer von Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden kann, sondern als Nutzer sozialer Medien und anderer Online-Dienste auch Gefahr läuft, selbst gegen diese zu verstoßen.
Wie Personen in den Medien und in sozialen Netzwerken dargestellt werden dürfen und wie spannend und aktuell es ist, sich mit persönlichkeitsrechtlichen Grundlagen zu beschäftigen, zeigt Prof. Dr. Dünnwald im ersten Soft-Skills-Kolloquium des Wintersemesters. Seine Hamburger Kanzlei berät und vertritt namhafte Persönlichkeiten, Unternehmen, Verbände und andere Institutionen und schützt deren Rechte, Ruf und Reputation gegen Übergriffe durch klassische und neue Medien.
Der Vortrag „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht – Relikt oder relevant?“ findet am 22.10. um 17 Uhr in Hörsaal 1 statt und steht wie immer allen Studierenden und Mitarbeiterin des HPI offen.