Hasso-Plattner-Institut25 Jahre HPI
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Aufenthaltserlaubnis

In den ersten Tagen nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie viele bürokratische Vorgänge erledigen. Ausländer, die sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen, in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, benötigen grundsätzlich ein Visum. Eine Arbeitsgenehmigung ist bei Stipendiaten nicht erforderlich.

Zuerst gehen Sie zu dem Einwohnermeldeamt/Bürgerservice. Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Pass/Personalausweis, Ihren Mietvertrag und ein Formular, das Sie bei der Meldestelle bekommen.

Anschließend müssen Sie bei der Ausländerbehörde folgende Dokumente einreichen:

  • Pass und Kopie des Passes
  • Zulassung als Promovend (=Betreuerklärung oder vom Dekan unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht)
  • 2 Passbilder
  • Anmeldung bei der Meldebehörde
  • Nachweis über eine private oder gesetzliche Krankenversicherung
  • Finanzierungsnachweis (ggf. Stipendienbescheinigung)
  • Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Formular bei der Behörde erhältlich)

Bitte übersenden Sie nach jeder Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis dem Akademischen Auslandsamt eine leserliche Kopie. Falls Sie einen Sperrvermerk "Aufenthaltserlaubnis" haben, d.h. dem Akademischen Auslandsamt fehlt eine Kopie der Verlängerung, werden auch bei der Einzahlung der Gebühren nicht zurückgemeldet.

Falls Sie für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eine Studienbescheinigung brauchen, diese aber noch nicht ausgedruckt werden kann (das betrifft Studierende, die bis Anfang September/Anfang März zur Ausländerbehörde müssen), wenden Sie sich bitte nach der Zahlung an das International Office, um eine Bestätigung für die Ausländerbehörde zu bekommen.