Im Akademischen Auslandsamt (Büro: Immatrikulierte ausländische Studierende der Universität Potsdam) erfolgt die Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der ausländischer Studierenden.
Rückmeldefristen: Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester mit dem Bezahlen der Semestergebühren. In der Zeit vom 15. Juni bis 15. Juli können Sie sich für das kommende Wintersemester zurückmelden; in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar für das kommende Sommersemester.
Anfang Juni bzw. Anfang Januar erhalten Sie einen Brief des Studierendensekretariates mit einem Überweisungsträger zur Zahlung der Semestergebühren. Sollten Sie den Überweisungsträger bis zum 25.Juni/25. Januar noch nicht erhalten haben, informieren Sie bitte das Akademischen Auslandsamt.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Rückseite des Überweisungsträgers.
Benutzen Sie für die Rückmeldung nur den zugeschickten Zahlschein. Um sicherzustellen, dass Ihre Rückmeldegebühr pünktlich beim Akademischen Auslandsamt eingeht, sollten Sie die Überweisung bis zum 8. Juli bzw. 8. Februar vornehmen. Bei Fristüberschreitung werden Verwaltungsgebühren fällig.
Falls Sie zur Zeit der Rückmeldung keine Möglichkeit haben, die notwendige Summe zu überweisen, beantragen Sie bitte schriftlich bis zum 15. Juli/15. Februar im Akademischen Auslandsamt eine verspätete Rückmeldung. Teilen Sie dem Akademischen Auslandsamt bitte in diesem Falle das Datum mit, wann die Überweisung möglich sein wird.
Eine verspätete Rückmeldung ist bis Mitte September/Mitte März möglich, danach erfolgt eine automatische Exmatrikulation.
Sie sind grundsätzlich verpflichtet, die komplette Rückmeldegebühr zu zahlen, auch wenn Sie kein Semesterticket benötigen. Erst auf Antrag aufgrund
- einer Behinderung, die die Nutzung des ÖPNV unmöglich machen,
- eines studienbedingten Aufenthaltes außerhalb des VBB-Tarifraumes oder
- einer längerfristigen schweren Erkrankung im Semester
kann Ihnen die Gebühr für das Semesterticket erlassen werden. Dieser Antrag ist ausschließlich an den AStA der Universität Potsdam zu richten. Nur beurlaubte Studierende können vom Akademischen Auslandsamt auf Antrag von der Zahlung der Semesterticketgebühr befreit werden.
Falls Ihre Zahlung der Semestergebühren rechtzeitig erfolgt ist und Sie keinen Sperrvermerk haben, können Sie Ihre Chip-Karte an einem der Chip-Karten-Terminals aktualisieren. Die Zahlung alleine genügt oft nicht. Informieren Sie sich bitte im Akademischen Auslandsamt, ob Sie einen Sperrvermerk (z.B. Krankenversicherung fehlt, Kopie der Aufenthaltserlaubnis fehlt, Abschluss, Verspätete Rückmeldung usw.) haben.