Hasso-Plattner-InstitutSDG am HPI
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Immatrikulation

Nachdem Ihre Unterlagen im Dekanat und im Bereich "Beratung und Zulassung ausländischer Studienbewerber, Äquivalenzen" des International Office geprüft worden sind, können Sie eine Immatrikulation als Promovend beantragen. Dazu reichen sie bitte im Akademischen Auslandsamt, Büro "Immatrikulierte Studierende der Universität Potsdam" folgende Unterlagen ein:

  • Antrag auf Einschreibung (Immatrikulation)  
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • 1 Passbild
  • Schriftliche Betreuererklärung mit Angabe des Arbeitsthemas und des Forschungsgebietes
  • Vom Dekan unterschriebene Anzeige der Promotionsabsicht
    • Formular in deutscher Sprache
    • Formular in englischer Sprache
  • Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
  • Zeugnis über den Hochschulabschluss (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über Krankenversicherung
  • Kopie der Aufenthaltsbewilligung zum Promotionsstudium an der Universität Potsdam bzw. Kopie der Aufenthaltserlaubnis
  • Exmatrikulationsbescheinigung, falls an einer deutschen Hochschule bereits studiert wurde
  • Gegebenenfalls Kopie der Stipendienzusage

Beachten Sie bitte dabei die Sprechzeiten der zuständigen Mitarbeiter.

Vergessen Sie bitte nicht, Ihre aktuelle Adresse in Deutschland mitzuteilen. Sollten die Unterlagen vollständig sein, erhalten Sie per Post einen Überweisungsträger zur Zahlung der Semestergebühren. Es gibt keine Fristen für die Beantragung der Immatrikulation als Promovend an der Universität Potsdam, dennoch müssen Sie folgendes beachten:

Das akademische Jahr ist in zwei Semester geteilt: Das Wintersemester dauert vom 01. Oktober bis zum 31. März; das Sommersemester folgt vom 01. April bis zum 30. September. Die Semestergebühr muss vollständig bezahlt werden, unabhängig von der Zeit der Immatrikulation. Deshalb ist es für Sie günstiger, wenn Sie sich, falls möglich, zum Anfang des Semesters immatrikulieren zu lassen. Eine Immatrikulation zum Sommersemester ist nur bis zum 15. Juli möglich, eine Immatrikulation zum Wintersemester bis zum 15. Januar.

Rückmeldung

Im Akademischen Auslandsamt (Büro: Immatrikulierte ausländische Studierende der Universität Potsdam) erfolgt die Rückmeldung, Beurlaubung und Exmatrikulation der ausländischer Studierenden.

Rückmeldefristen: Die Rückmeldung erfolgt jedes Semester mit dem Bezahlen der Semestergebühren. In der Zeit vom 15. Juni bis 15. Juli können Sie sich für das kommende Wintersemester zurückmelden; in der Zeit vom 15. Januar bis 15. Februar für das kommende Sommersemester.

Anfang Juni bzw. Anfang Januar erhalten Sie einen Brief des Studierendensekretariates mit einem Überweisungsträger zur Zahlung der Semestergebühren. Sollten Sie den Überweisungsträger bis zum 25.Juni/25. Januar noch nicht erhalten haben, informieren Sie bitte das Akademischen Auslandsamt.
Beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Rückseite des Überweisungsträgers.
Benutzen Sie für die Rückmeldung nur den zugeschickten Zahlschein. Um sicherzustellen, dass Ihre Rückmeldegebühr pünktlich beim Akademischen Auslandsamt eingeht, sollten Sie die Überweisung bis zum 8. Juli bzw. 8. Februar vornehmen. Bei Fristüberschreitung werden Verwaltungsgebühren fällig.

Falls Sie zur Zeit der Rückmeldung keine Möglichkeit haben, die notwendige Summe zu überweisen, beantragen Sie bitte schriftlich bis zum 15. Juli/15. Februar im Akademischen Auslandsamt eine verspätete Rückmeldung. Teilen Sie dem Akademischen Auslandsamt bitte in diesem Falle das Datum mit, wann die Überweisung möglich sein wird.

Eine verspätete Rückmeldung ist bis Mitte September/Mitte März möglich, danach erfolgt eine automatische Exmatrikulation. 

Sie sind grundsätzlich verpflichtet, die komplette Rückmeldegebühr zu zahlen, auch wenn Sie kein Semesterticket benötigen. Erst auf Antrag aufgrund

  • einer Behinderung, die die Nutzung des ÖPNV unmöglich machen,
  • eines studienbedingten Aufenthaltes außerhalb des VBB-Tarifraumes oder
  • einer längerfristigen schweren Erkrankung im Semester

kann Ihnen die Gebühr für das Semesterticket erlassen werden. Dieser Antrag ist ausschließlich an den AStA der Universität Potsdam zu richten. Nur beurlaubte Studierende können vom Akademischen Auslandsamt auf Antrag von der Zahlung der Semesterticketgebühr befreit werden.

Falls Ihre Zahlung der Semestergebühren rechtzeitig erfolgt ist und Sie keinen Sperrvermerk haben, können Sie Ihre Chip-Karte an einem der Chip-Karten-Terminals aktualisieren. Die Zahlung alleine genügt oft nicht. Informieren Sie sich bitte im Akademischen Auslandsamt, ob Sie einen Sperrvermerk (z.B. Krankenversicherung fehlt, Kopie der Aufenthaltserlaubnis fehlt, Abschluss, Verspätete Rückmeldung usw.) haben.

Beurlaubung

Studierende, die sich aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen (Auslandsstudium, Schwangerschaft) beurlauben lassen müssen oder wollen, stellen dazu in der Zeit der Rückmeldung einen Antrag auf Beurlaubung. Dem Antrag ist ein Nachweis (ärztliche Bescheinigung, Kopie des Mutterpasses usw.) beizulegen. Wir bitten Sie, die Beurlaubung vor der Einzahlungen der Gebühren zu beantragen.

Urlaubssemester werden als Hochschulsemester, jedoch nicht als Fachsemester gezählt.

Die Beitragspflicht wird durch die Beurlaubung nicht berührt, sofern die Beitragsordnungen des Studentenwerkes und die Satzung der Studierendenschaft nichts anderes vorsehen. Eine Befreiung von der Zahlung der Verwaltungsgebühren erfolgt nicht. Eine Befreiung vom Semesterticket kann beantragt werden. Eine Beurlaubung nach dem Vorlesungsbeginn ist nur möglich, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, aus dem es hervorgeht, dass eine Freistellung für das gesamte Semester angeraten ist.

Exmatrikulation

Studierende, die die Universität Potsdam verlassen wollen, stellen einen schriftlichen Antrag beim Akademischen Auslandsamt. Die Exmatrikulation kann auch "von Amts wegen" erfolgen, wenn der Studierende

  • die Abschlussprüfung bestanden hat oder
  • sich nicht form- und fristgemäß zurückgemeldet hat.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Studierendenausweis und Studienbescheinigungen, falls eine Exmatrikulation vor dem Semesterende erfolgen soll
  • Im Falle eines Hochschulwechsels eine Kopie der Zulassung

Im Antrag ist der Tag anzugeben, an dem die Exmatrikulation wirksam werden soll. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist ausgeschlossen. Wenn Sie Ihr Studium bis zum Ende des Semesters abschließen sollten, reichen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation und eine Kopie des Abschlusszeugnisses im Akademischen Auslandsamt ein. Eine Rückmeldung für den Studiengang, in dem Sie ggf. die Abschlussprüfung abgelegt haben, ist nicht möglich. Eine irrtümliche entgegengenommene Rückmeldung ist nicht wirksam.