Potsdam. Im Jahr 2017 hat die Zahl der weltweit registrierten Software-Sicherheitslücken einen neuen Höchststand erreicht. Die Auswertung des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts (HPI) ergab, dass in den vergangenen zwölf Monaten rund 11.003 Meldungen zu Software-Schwachstellen registriert oder aktualisiert wurden. Im Jahr 2016 waren es noch 8.093 Schwachstellen gewesen, danach folgt auf Platz drei das Jahr 2014 mit 7.682 Schwachstellen.
Die Auswertung der Informatikwissenschaftler zeigt, dass die Schwachstellen aller Schweregrade zugenommen haben: Bei den Sicherheitslücken mit geringem Schweregrad ist ein Anstieg um rund 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2016: 825; 2017: 1.001), bei den Sicherheitslücken mit mittlerem Schweregrad ein Anstieg um rund 51 Prozent (2016: 4.439; 2017: 6.705). Auch die Software-Schwachstellen mit hohem Schweregrad, die sich dadurch auszeichnen, dass sie besonders gravierende Auswirkungen für die Betroffenen haben könnten und teils auch aus großer Ferne – beispielsweise über das Internet – ausgenutzt werden können, sind um rund 17 Prozent angestiegen (2016: 2.829; 2017: 3.297). Der Schweregrad basiert auf dem CVSS-Score, die ausführliche Statistik finden Sie unter: https://hpi-vdb.de/vulndb/statistics/.
„Die aktuellen Rekordwerte der registrierten Sicherheitslücken sind alarmierend, da immer größere Bereiche des wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Lebens von komplexen Software-Lösungen abhängen“, so HPI-Direktor Professor Dr. Christoph Meinel. Sowohl Firmen als auch Privatnutzer sollten ihre Programme regelmäßig mit Updates aktualisieren. „Auch Systeme, für die gar keine Updates mehr entwickelt werden, stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar und können einen großen wirtschaftlichen wie auch persönlichen Schaden verursachen“, so Meinel. So sei beispielsweise das Betriebssystem Windows XP, für das der Hersteller Microsoft eigentlich keine Updates mehr anbietet, heute noch auf Millionen von Computern installiert.
Gleichzeitig gebe es in immer mehr Privathaushalten und Fabriken internetfähige Geräte, auf deren Software die Anwender aber kaum Einfluss nehmen können. Meinel fordert daher, die Hersteller rechtlich zu verpflichten, grundlegende Sicherheitsstandards für Hard- und Software einzuhalten: „Für IoT-Produkte bedarf es einer Definition von klaren Sicherheitsrichtlinien. Nur so können Hersteller künftig gezwungen werden, mangelhafte Produkte vom Markt zu nehmen. Auch muss es möglich sein, die Hersteller zur Haftung heranzuziehen, wenn durch verpasste Software-Updates Schäden entstehen“, so Meinel.