Hasso-Plattner-Institut25 Jahre HPI
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26.04.2021

News

Datenschutz: openHPI-Gratiskurs führt Laien in Grundlagen ein

Einen vierwöchigen Gratiskurs zum deutschen Datenschutzrecht bietet das Hasso-Plattner-Institut (HPI) jetzt für Einsteigerinnen und Einsteigern in die Thematik an. Er startet am 26. Mai auf der Lernplattform openHPI. Gedacht ist die Einführung vor allem für Gründerinnen und Gründer von Start-ups sowie Verantwortliche in jungen Unternehmen, die juristische Laien sind.

openHPI-Kurs "Datenschutz für Einsteigerinnen und Einsteiger"
openHPI-Kurs "Datenschutz für Einsteigerinnen und Einsteiger"

Online-Kurs „Datenschutz für Einsteigerinnen und Einsteiger“

Start: 26. Mai 2021

Dauer: 4 Wochen

Sprache: Deutsch

 

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Kursleiterin ist Dr. Ina Haarhoff, die Justiziarin des HPI. Sie will den Teilnehmenden Kenntnisse und Fähigkeiten für den Aufbau eines effektiven eigenen Datenschutzmanagement-Systems vermitteln, das den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung genügt. Wesentliche Aspekte sind die Betroffenenrechte, die Auftragsverarbeitungsvereinbarung, das Verfahrensverzeichnis und die Datenschutzfolgenabschätzung.

Hinweise, was bei Datenpannen zu unternehmen ist

Die Teilnehmenden sollen einen Überblick über die Anforderungen der DSGVO bekommen, die ein Unternehmen erfüllen muss, und auf typische Probleme in der Praxis hingewiesen werden. Haarhoff, die auch Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht ist und sich schwerpunktmäßig mit Vertrags- und Datenschutzrecht beschäftigt, verspricht zudem konkrete Hinweise dazu, was im Falle einer Datenpanne zu unternehmen ist.

Die Kursleiterin sieht den Schutz personenbezogener Daten aus zwei Gründen immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit rücken: „Einerseits macht die fortschreitende Digitalisierung mehr und mehr bewusst, dass das Internet nichts vergisst. Andererseits sorgen Fälle mit sehr hohen Bußgeldern für gesteigerte Aufmerksamkeit“, sagt Haarhoff. Und verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass im Oktober vergangenen Jahres ein Bußgeldbescheid in Höhe von 35,3 Millionen Euro gegen die Modekette H&M erging, weil diese in rechtswidriger Weise Mitarbeiter überwacht und Krankheitsdiagnosen in Mitarbeiterprofilen gespeichert hatte.